Gebäudekatastermeldung

Jede Immobilie muss laut Gesetz im Gebäudekataster erfasst werden. Mit der Gebäudekatastermeldung werden somit die sog. Katasterwerte der Immobilie zugewiesen, welche für die Erstellung von Vertägen und zur Berechnung der GIS nötig sind.
Meine Deinstleistungen umfassen:

  • Eintagung von Gebäuden in den Gebäudekataster
  • Änderungsmeldungen nach Umbauarbeiten
  • Änderungsmeldungen für die landwirtschaftliche Nutzung

Für die Zuweisung der landwirtschaftlichen Nutzung sind folgende Ersatzerklärungen vom Antragsteller auszufüllen: